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Versandverfahren / Transit

Bei einem zollrechtlichen Versandverfahren (Transit) werden (eigentlich abgabenpflichtige) Waren unverzollt von einer Zollstelle zu einer anderen Zollstelle innerhalb der Europäischen Union befördert. Das Transitverfahren ist ein wesentliches Verfahren für alle am internationalen Handel beteiligten Unternehmen, das einen reibungslosen grenzüberschreitenden Warenverkehr ermöglicht.

Die gängigsten Transitverfahren sind der externe und der interne Versand. Der externe Versand (T1) bezieht sich auf die Beförderung von Nichtunionswaren bzw. Waren, die ihren Unionscharakter verlieren, während der interne Versand (T2) die Beförderung von Unionswaren.

Wen betrifft das zollrechtliche Versandverfahren?

Das zollrechtliche Versandverfahren kommt zum Einsatz, wenn Waren

  • zwischen zwei Orten des gleichen Zollgebiets über ein anderes Zollgebiet befördert werden;
  • zwischen zwei oder mehreren Zollgebieten befördert werden.

Die Dienstleistungen von BMR Customs Brokers im Bereich des zollrechtlichen Versandverfahrens richten sich an ein breites Spektrum von Interessenten, darunter:

Händler, die ihre Waren effizient über die Grenzen bringen wollen, ohne unnötige Verzögerungen und Zollformalitäten hinnehmen zu müssen.

Speditionen und Logistikunternehmen, die sich von erfahrenen Fachleuten, die die Komplexität der Versandverfahren beherrschen, unterstützen lassen wollen.

Unternehmen, die im internationalen Handel tätig sind, wie Baufirmen, Vertriebsunternehmen sowie Groß- und Einzelhändler, die einen problemlosen Warentransport zu Kunden oder Produktionsstätten benötigen.

TIR Carnet

Das Abkommen über den internationalen Straßengüterverkehr (Transport International Routier – TIR) ist die Grundlage für ein weltweit anerkanntes zollrechtliches Versandverfahren, bei dem der Warenverkehr in vielen Ländern durch Minimalisierung der Zollformalitäten und der Sicherheitsrisiken vereinfacht wird.

Das Zolldokument TIR (TIR Carnet) dient als Zollanmeldung und Bürgschaft in Ländern, die Vertragsparteien des TIR-Abkommens sind. Es ermöglicht die Beförderung (abgabenpflichtiger) unverzollter Waren durch viele Länder, ohne dass Zölle und Steuern entrichtet werden müssen, bevor die Ware das Bestimmungsland erreicht.

BMR Customs Brokers übernimmt die Ausstellung des TIR Carnet über unser Partnernetz und stellt seine rechtzeitige Vorlage sicher, um den reibungslosen Transport Ihrer Waren zu erleichtern. Zudem übernehmen wir die Zollabfertigung der Waren, die mit TIR Carnet versandt werden.

Warum Sie sich für BMR Customs Brokers entscheiden sollten, wenn Sie das zollrechtliche Versandverfahren in Anspruch nehmen

Die ausgebildeten, professionellen Zollagenten von BMR Customs Brokers sind mit den Regelungen des zollrechtlichen Versandverfahrens bestens vertraut und übernehmen das gesamte Verfahren, indem sie Ihnen Komplettlösungen anbieten.

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