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Nachweis des Unionscharakters
Nachweis des Unionscharakters zur „Einfuhr“ von Unionswaren

Der Nachweis des Unionscharakters (auf Griechisch BKX) ist bei der Zollstelle vom „Einführer“ bei der „Einfuhrvon Unionswaren zu erbringen, das heißt immer dann, wenn ein innergemeinschaftlicher Erwerb stattfindet. Obwohl einer der Vorteile der Europäischen Union darin besteht, dass Unionswaren innerhalb der EU ohne Zollkontrollen befördert werden können, muss in einigen Fällen der Unionscharakter der Ware nachgewiesen werden, um die Zahlung von Zöllen und Steuern zu vermeiden.

Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Waren auf einem Teil der Strecke zwischen zwei innerhalb des Zollgebiets der Union das EU-Zollgebiet verlassen (z. B. Durchfuhr durch internationale Gewässer oder Drittländer) und dort wieder einkehren. Solche Waren werden meist von einem T2L- oder T2-Dokument begleitet, das ihren Unionsursprung belegt. Die Ausstellung des Nachweises des Unionscharakters erfolgt durch die Vorlage dieses Dokuments bei der Zollstelle.

BMR Customs Brokers besorgt alle Zollformalitäten, die für die Ausstellung des Nachweises des Unionscharakters Ihrer Waren erforderlich sind, und erledigt alle Handlungen mit den beteiligten Trägern.

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