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Wie werden Zölle und Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren berechnet?

Der Einfuhrzoll wird als Prozentsatz des Zollwerts der eingeführten Waren berechnet, während die Mehrwertsteuer als Prozentsatz der Summe aus Zollwert und Zollbetrag berechnet wird. Die Zoll- und Mehrwertsteuersätze richten sich nach der Tarifposition der Waren und ihrem Ursprungsland. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Ihre Waren von erfahrenen Zollagenten korrekt eingereiht werden.

Zollbetrag = Zollwert x Zollsatz
Mehrwertsteuer = (Zollwert + Zollbetrag) x Mehrwertsteuersatz

Beispiel: Angenommen, für die Einfuhr von Kugelschreibern aus China gilt ein Zollsatz von 4 % und ein Mehrwertsteuersatz von 24 %. In diesem Fall fallen für die Einfuhr von Kugelschreibern mit einem Zollwert von 10.000 EUR Zollabgaben in Höhe von 400 EUR und Mehrwertsteuer in Höhe von 2.496 EUR (10.400 x 24 %) an.

Bei BMR Customs Brokers berechnen wir die Kosten für Ihre Einfuhren im Voraus genau, damit Sie nicht von unvorhergesehenen Gebühren überrascht werden. Wir legen hohen Wert auf Transparenz und sorgen dafür, dass Sie jedes Mal, wenn Sie mit uns zusammenarbeiten, die Kosten vollständig nachvollziehen und kontrollieren können.

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