Als Zollwert bezeichnet man den Wert einer Ware, der für die Berechnung der Zollabgaben zu Grunde gelegt wird. In den meisten Fällen entspricht der Zollwert der Summe aus
Rechnungspreis der Ware
Frachtkosten
Versicherungskosten
Lizenzgebühren (falls zutreffend)
sonstigen Auslagen im Zusammenhang mit der Einfuhr
Beispiel: Einfuhr von Solarpanelen aus China nach Griechenland, Lieferung EXW (ab Werk), Rechnungspreis 200.000 EUR. Die Frachtkosten belaufen sich auf 4.000 EUR und die Versicherungskosten auf 500 EUR. Der Zollwert der Solarpanele entspricht der Summe der obigen Posten und beträgt damit 204.500 EUR.
Würde die Lieferung CIF (cost, freight and insurance) zum Rechnungspreis von 204 500 EUR erfolgen, wären in diesem Fall Fracht- und Versicherungskosten eingeschlossen und der Zollwert würde auf 204.500 EUR bemessen werden.